Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, dass beim Hallentraining ab sofort die 2G + Regelung gilt. Unabhängig einer Drittimpfung muss jeder, der zum Training kommen möchte entweder genesen oder geimpft sein und zusätzlich einen Schnelltestnachweis erbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Für den Bogenplatz gilt die 2G Regelung. Der Nachweis über die 2G ist jederzeit vor Ort mitzuführen.
Uns ist bewusst, dass dies alles unser Training erschwert und unser Hobby teilweise sehr beeinflusst, gleichzeitig halten wir uns natürlich an Gesetze und hoffen, dass sie den gewünschten Erfolg bringen.